Wasseranschlussabgabe

Wasseranschlussabgabe 

(1)     Der Einheitssatz zur Berechnung der Wasseranschlussabgabe für den Anschluss an die öffentliche Gemeindewasserleitung wird gemäß § 6 Abs. 5 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 mit € 11,00 festgesetzt.
 

(2)     Gemäß § 6 Abs. 5 und 6 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 wird für die Ermittlung des Einheitssatzes eine Baukostensumme von 

          € 5.479.192,-- und eine Gesamtlänge des Rohrnetzes von 16.996 lfm zu Grunde gelegt.