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Postbus Shuttle neue Tarifstruktur

Das Postbus Shuttle in der Mobilregion Mödling rückt ab 01. April 2023 noch näher an den öffentlichen Verkehr. Durch die Übernahme des Komfortzuschlages durch das Land Niederösterreich bezahlen Kund:innen ab 01. April 2023 für Postbus Shuttle-Fahrten im Bezirk Mödling maximal den Tarif, welcher für die Nutzung von Bus-, Bahn- und Bim-Angeboten im Bezirk zu bezahlen ist. Kund:innen, die ein KlimaTicket Österreich oder eine Netzkarte des Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) besitzen, können das Postbus Shuttle ab 01. April 2023 somit kostenlos nutzen.


Sämtliche Buchungen, welche nach erfolgter Tarifumstellung erfolgen, werden auf Basis des neuen, günstigeren Tarifs berechnet. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Fahrten, welche vor der Tarifumstellung gebucht werden, noch nach dem derzeitigen Tarifmodell berechnet werden. Dies gilt auch für Vorausbuchungen, die vor der Tarifumstellung für 01. April 2023 oder später getätigt werden.


Durch die neue Tarifstruktur entfallen fortan mehrere Ticketkategorien. Folgende Ticketkategorien werden ab dem Zeitpunkt der Tarifumstellung den Kund:innen angeboten:


  1. Standardticket: Zonentarif
  2. Kind unter 6 Jahre: € 0,- (Übernahme Komfortzuschlag durch Land Niederösterreich)
  3. KlimaTicket Österreich: € 0,- (Übernahme Zonentarif durch Gemeinden, Übernahme Komfortzuschlag durch Land Niederösterreich)
  4. Verbundkarte (VOR): € 0,- (Übernahme Komfortzuschlag durch Land Niederösterreich)
  5. Rollstuhl: € 0,- (Übernahme Komfortzuschlag durch Land Niederösterreich)
  6. Rollstuhl + KlimaTicket Österreich: € 0,- (Übernahme Zonentarif durch Gemeinden, Übernahme Komfortzuschlag durch Land Niederösterreich)
  7. Rollstuhl + Verbundkarte (VOR): € 0,- (Übernahme Komfortzuschlag durch Land Niederösterreich)


Die Verrechnung des Komfortzuschlages erfolgt quartalsweise, analog zur Verrechnung der Übernahme des Zonentarifs bei Buchungen mit dem KlimaTicket Österreich, auf Basis des bekannten Einwohner:innen-Schlüssels. In weiterer Folge haben Sie die Möglichkeit, die anfallenden Kosten für die Übernahme des Komfortzuschlages, vom Land Niederösterreich zurückzufordern.

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31.03.2023