Kanaleinmündungsabgabe

Kanaleinmündungsabgabe

Die Kanaleinmündungsabgabe ist wie folgt zu berechnen: 

Berechungsfläche x Einheitssatz = Kanaleinmündungsabgabe

Berechnungsfläche = Fb/2 x (G+1)+Fu x 15 % (max. 75 m2)
Fb      bebaute Fläche (lotrechte Projektion des äußersten Gebäudeumrisses -
          inkl. der Außenwände)
G       angeschlossene Geschosse
Fu      unbebaute Fläche (Grundstücksgröße abzüglich bebaute Fläche,
          maximal 500 m2 unbebaute Fläche werden berücksichtigt)
 
Der Einheitssatz beträgt derzeit € 25,00
 
Beispiel – Mustergrundstück:
Grundstücksfläche im Bauland 540 m2
Wohngebäude mit Wintergarten = 114 m2 bebaute Fläche
Erd- und Obergeschoss sind angeschlossen ergibt eine Berechnungsfläche
von 114 m²; die unverbaute Fläche beträgt 426 m2
Berechnungsfläche = (114 m2 / 2) x (2+1) + 64 m2 = 235 m2
 
235 m2  x  € 25,00                                      =                                 €  5.875,00
zuzüglich 10 % UST                                   =                                 €    587,50
Kanaleinmündungsabgabe                         =                                 €  6.462,50